Tätigkeit mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- umfassen nach § 3.3 ff der Gefahrstoffverordnung ... jede Arbeit,
- bei der Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Rahmen eines Prozesses einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, Beförderung, Entsorgung und Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen oder
- bei der Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder auftreten.
- unterliegen dem Gefahrstoffrecht und sind in Deutschland sowohl dem Chemikaliengesetz als auch dem Arbeitschutzgesetz zugeordnet.
- Das gilt auch für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Schulen nach den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (GUV-SI 8070) RISU.
- erhalten in speziellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) genaue Hinweise für ihre Ausführung.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
erfordern sichere Rahmenbedingungen bei Planung, Durchführung und ...
... wenn etwas schief gegangen ist !