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Mit die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen ist die Gesamtverantwortung für die Qualitätsentwicklung auf die Schulleitung übertragen und die damit in engem Zusammenhang stehende Personalverantwortung an den allgemeinbildenden Schulen stark erweitert worden. Personalentwicklungsmaßnahmen beziehen sich demzufolge auf die Person der Mitarbeiter/in und erfassen oder intendieren die Erweiterung der Kenntnisse/ Fähigkeiten und Fertigkeiten einerseits und andererseits sollen sie die Motivation, positive Einstellungen und die Identifikation mit der Organisation fördern. Einer systematischen Personalentwicklung sind in den Schulen immer noch deutliche Grenzen gesetzt, z. B. durch
Weitere wichtige Bestandteile der Personalentwicklung – das Beurteilungs-, Entlohnungs- und Anreizsystem – sind ebenfalls staatlicherseits festgelegt und bieten Schulleitungen nur in begrenztem Rahmen Spielräume, z. B. durch materielle Gratifikationen die Motivation zu fördern. Letzte Aktualisierung:
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