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Strahlenschutz in SchulenNeuerungen durch den Erlass vom 12.07.2005Download (pdf, 178 Kb) Der neue Erlass zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen ist am 28.09.2005 in Kraft getreten. Er gilt für öffentliche Schulen und für Schulen in freier Trägerschaft und hat in Niedersachsen Vorrang vor dem entsprechenden Kapitel der Empfehlungen der KMK. Wichtige Änderungen gegenüber dem bis zum September 2004 gültigen Erlass betreffen die Fachkunde und die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten:
Die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten sind unter Nr. 2.3.4 in Satz 4, Buchst. a o und Satz 5 Buchst. a k aufgezählt. Hilfen für die Schulpraxis Eine Tabelle fasst zusammen, welche Lehrer-Qualifikation nach altem und nach neuem Strahlenschutzrecht erforderlich ist, um Experimente mit bestimmten radioaktiven Stoffen und mit Schulröntgeneinrichtungen vorzuführen oder um Schülerversuche anzuleiten. Schülerversuche mit Aktivitäten unterhalb der Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung von 2001 können auch von Lehrkräften, die nicht selbst Strahlenschutzbeauftragte sind, in Auftrag gegeben werden. Die nach altem Recht eingeführten jährlichen Bestandsmeldungen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt müssen fortgeführt werden und werden durch den aktuellen Erlass auf alle radioaktiven Stoffe erweitert, die für Unterrichtszwecke vorrätig gehalten werden. Das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt erhält demnach jährlich eine Kopie der vollständigen Inventarliste. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gewerbeaufsichtsämter zu allen Fragen hinsichtlich Klassifizierung, Verwendungsbeschränkungen, Transport und Entsorgung radioaktiver Materialien beraten. Bezugsadressen für die Vorschriften Die nach Nummer 2.3.4 Satz 4, Buchst. a erforderlichen Vorschriften können im Buchhandel erworben werden. Sie sind auch im Internet zu finden: Der Erlass v. 12.7.2005 steht als pdf-Datei (177 Kb, s.o.) oder doc-Datei (110 Kb) zur Verfügung. Die Anlagen 2 bis 5 gibt es zur Weiterverarbeitung als Word-Dateien (Anlage 2: Fachkundebescheinigung; Anlage 3: Bestellung zum SSB; Anlage 4: Muster-Strahlenschutzanweisung; Anlage 5: Bestandsverzeichnis/-mitteilung). RöV in der aktuellen Fassung (!): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/r_v_1987/ StrlSchV von 2001: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/strlschv_2001/ (In der jeweils gültigen Fassung, aber ohne Tabelle 1 der Anlage III) StrlSchV von 2001: http://www.desy.de/d3/docs/ssv_neu.pdf (Erste Fassung mit Tabelle 1 der Anlage III) Letzte Überarbeitung: |
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